Das Recht auf Bildung

Für den SPIEGEL durfte ich 2023 eine Familie aus Leer (Ostfriesland) in ihrem Alltag begleiten.

Bei ihrer ältesten Tochter stellte man während des schulischen Eignungstests einen Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung fest. Für die Eltern war das schwer nachvollziehbar. Sie ließen den Befund durch weitere Fachpersonen prüfen und tatsächlich handelte sich um eine Fehleinschätzung. Das Intelligenzniveau ihrer Tochter sei auf einem ganz normalen Stand für ihr Alter. Die Spezialist*innen entdeckten vielmehr Defizite im emotionalen und sozialen Bereich und empfahlen eine Schulbegleitung. Mittlerweile besucht die Neunjährige die dritte Klasse einer regulären Gesamtschule und hat die Möglichkeit einen Schulabschluss zu machen. Eine Schulbegleiterin unterstützt sie im Klassenverband zu agieren. Wären die Eltern dem Rat der Schulärztin gefolgt, hätte der Lebensweg ihrer Tochter wahrscheinlich anders ausgesehen.

Heute werden immer mehr Kindern schwere Entwicklungsdefizite attestiert. Die Zahl ist in den vergangen Jahren bundesweit stark gestiegen. Expert*innen haben Zweifel, dass die Diagnosen immer stimmten, so DER SPIEGEL.

Den Artikel von Miriam Olbrisch und Susmita Arp gibt es nachzulesen im Heft Nr. 4, DER SPIEGEL vom 21.01.2023 oder auf SPIEGEL Online.
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